Bewerber für den höheren Dienst müssen zunächst ein abgeschlossenes Universitäts- bzw. Fachhochschulstudium (Master) nachweisen. Nach einer erfolgreichen Bewerbung schließen sich oft noch mehrmonatige Vorbereitungskurse an.
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Beispiel: Auswärtiges Amt
Der höhere Auswärtige Dienst
Voraussetzungen:
Deutsche/r Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes sein,
ein Hochschulstudium mindestens mit einem Master oder gleichwertigem Abschluss abgeschlossen haben,
mindestens Englisch und Französisch sprechen (im Auswahlverfahren können Sie Französisch durch die VN-Amtssprachen Arabisch, Chinesisch, Russisch oder Spanisch ersetzen. Englisch ist Pflichtsprache. Spätestens bei Einstellung müssen jedoch befriedigende Kenntnisse in Englisch und mindestens ausreichende Kenntnisse in Französisch vorhanden sein),
für die Aufgaben des höheren Auswärtigen Dienstes geeignet sein,
gesundheitlich geeignet sein (Dies betrifft ggf. auch Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner und Ihre Kinder.),
der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG zustimmen, die ggf. auch Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner einschließt.
Um sich einmal Werdegänge einzelner Mitarbeiter des Auswärtigen höheren Dienstes anzusehen: Hier klicken!
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Die Deutsche Hochschule der Polizei bietet in den höheren Dienst an. Träger der Hochschule sind die Inneministerien und Innensenatoren der Länder und des Bundes.
Beispiel: Stellen für Juristen des Bayerisches Staatsministeriums des Inneren
Über den nachfolgenden Link kann man bundesweit oder auch detailliert in einzelnen Regionen oder Tätigkeitsfeldern gezielt nach Stellenangeboten im öffentlichen Dienst suchen:
Suche nach Stellenangeboten im öffentlichen Dienst
und
Interamt.de