Höherer Dienst

Die höchste Laufbahn im Öffentlichen Dienst ist der sogenannte Höhere Dienst. Anders als für den gehobenen Dienst bewirbt man sich dafür nicht vor dem Studium. Vielmehr studiert man zunächst an einer Fachhochschule oder Uni, schließt mit einem Master oder einem 1. Staatsexamen ab. Dann bewirbt man sich für die höhere Beamtenlaufbahn. 

Zugang zum Höheren Dienst erfolgt oft durch ein Referendariat (z. B. Lehrer und Juristen). Daneben gibt es eine Reihe von Sonderregelungen, die von Behörde zu Behörde durchaus unterschiedlich sein können.

Beispiele:
Auswärtiges Amt
Hessisches Staatsarchiv Marburg
Bundesnachrichtendienst

Beamtinnen und Beamte im höheren Dienst werden unter anderem nach den Gehaltsstufen A13 - A16 eingruppiert.
siehe Besoldungstabelle (Beispiel Bundesbehörden)