Auszubildende des mittleren Dienstes sowie Studierende der gehobenen Laufbahnen erhalten während ihrer Ausbildung eine Vergütung. Diese richtet sich nach landesrechtlichen Bestimmungen.
Beispiel:
Mittlerer Dienst in der Sozialverwaltung
Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des mittleren Dienstes 931 .
Gehobener Dienst in der Sozialverwaltung
Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes nach dem Bundesbesoldungsgesetz 984 .
Im höheren Dienst muss zunächst das Studium an einer Hochschule selbst finanziert werden. Im sich anschließenden Referendariat oder Vorbereitungsdienst wird eine monatliche Vergütung gezahlt.
Lehramtsanwärterbezüge (Grundbetrag) Berlin: 1089,20
Unterhaltshilfen für Rechtsreferendare zwischen 870 in Mecklenburg-Vorpommern bis zu etwa 1200 in Thüringen.
Zur Finanzierung eines Hochschulstudiums siehe www.finanzieren-studium.de.