Finanzierung

Auszubildende des mittleren Dienstes sowie Studierende der gehobenen Laufbahnen erhalten während ihrer Ausbildung eine Vergütung. Diese richtet sich nach landesrechtlichen Bestimmungen.

Beispiel:

Mittlerer Dienst in der Sozialverwaltung
Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des mittleren Dienstes 931 €.

Gehobener Dienst in der Sozialverwaltung
Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes nach dem Bundesbesoldungsgesetz 984 €.

Im höheren Dienst muss zunächst das Studium an einer Hochschule selbst finanziert werden. Im sich anschließenden Referendariat oder Vorbereitungsdienst wird eine monatliche Vergütung gezahlt.

Lehramtsanwärterbezüge (Grundbetrag) Berlin: 1089,20 €

Unterhaltshilfen für Rechtsreferendare zwischen 870 € in Mecklenburg-Vorpommern bis zu etwa 1200 € in Thüringen.

Zur Finanzierung eines Hochschulstudiums siehe www.finanzieren-studium.de.