Gehobener Dienst

Für eine Ausbildung im gehobenen Dienst kann sich jemand bewerben, der eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung vorweisen kann. Gemeint ist hier die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife.

Im sogenannten Vorbereitungsdienst absolviert man eine Art ''duales Studium''. An einer Fachhochschule absolvieren die Auszubildenden ein Fachstudium, das sie auf eine Tätigkeit in der jeweiligen Behörde vorbereitet. Zum anderen lernen sie während der berufspraktischen Zeiten ihre späteren Aufgaben kennen.

Beamtinnen und Beamte im gehobenen Dienst werden nach den Gehaltsstufen A9 - A12, in Ausnahmefällen auch bis A13 eingruppiert.
siehe Besoldungstabelle (Beispiel Bundesbehörden)