Beamtinnen und Beamte im Öffentlichen Dienst in Deutschland

Als ''Öffentlichen Dienst'' bezeichnet man den Bereich, in dem Beamte, Angestellte und Lohnempfänger in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel Stadt- und Kreisverwaltungen, Finanzämter, Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Regierungsbehörden und viele mehr.

Aufgabe dieser Behörden ist es, Gesetze von Parlamenten, Land- und Kreistagen oder Kommunalräten so umzusetzen, das jeder Bürger gleich behandelt wird und das es gerecht zu geht. Damit der Gesetzgeber sicher sein kann, dass seine Vorgaben auch entsprechend umgesetzt werden, beschäftigt er Mitarbeiter, die sich per Eid verpflichtet haben, Gesetze umzusetzen. Diese Gesetze müssen sich selbstverständlich im Rahmen der Verfassung bewegen.

Diese Mitarbeiter bezeichnet man als Beamte. Sie genießen einige Privilegien gegenüber Angestellten: So können Beamte nicht entlassen werden. Aus diesem Grund müssen sie sich auch nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern. Ausserdem erhalten sie eine Pension, die fast vollständig durch den Staat finanziert wird, während ein Angestellter einen Teil seines Lohns für die Rentenversicherung aufbringen muss.

Insgesamt sind 4,6 Mio. Menschen in Deutschland im Öffentlichen Dienst (Stand 2011) beschäftigt. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist seit Jahren rückläufig. Im Jahr 1991 arbeiteten dort noch 6,7 Millionen Menschen.

Unterschieden werden vier Stufen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ''eingruppiert'' sind:

- Einfacher Dienst
- Mittlerer Dienst
- Gehobener Dienst
- Höherer Dienst

Je höher die Stufe desto höher das Einkommen, aber auch die vorausgesetzte Schulbildung:

Mittlerer Dienst
= FOS-Reife (nach Klasse 10)

Gehobener Dienst
= mindestens Fachhochschulreife

Höherer Dienst
= abgeschlossenes Universitätsstudium bzw. Master

Der sogenannte gehobene Dienst ist unterteilt in zwei Bereiche:
den gehobenen nichttechnischen Dienst und
den gehobenen technischen Dienst.


Sonderfall: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Die fünf norddeutschen Länder haben ein gemeinsames Laufbahnmodell eingeführt, Es besteht nur noch aus zwei Laufbahngruppen. Laufbahngruppe 1 fasst den bisherigen einfachen und den mittleren, Laufbahngruppe 2 den gehobenen und den höheren Dienst zusammen.