FAQ

1. Wann muss ich mich für eine Ausbildung zum mittleren oder gehobenen Dienst bewerben?

Ein Jahr vor Ausbildungs- bzw. Studienbeginn werden die Stellen ausgeschrieben.


2. Ich habe gehört, dass sich die Behörden mit einer Zu- oder Absage recht lange Zeit lassen. Woran liegt das?


Das hängt mit der Haushaltsplanung der Behörde zusammen. Oft werden die Haushalte für das kommende Jahr recht spät politisch entschieden. In der Zeit kann eine Behörde noch keinen festen Zusagen geben, da ja politisch noch nicht entschieden wurde, wieviel Personal im kommenden Jahr eingestellt wird.

3. Muss ich mich bei einer dualen Ausbildung im gehobenen Dienst auch noch extra bei der Fachhochschule bewerben?

Nein. Das erledigt die einstellende Behörde für dich.


4. Kann ich mir meinen Einsatzort während der Ausbildung aussuchen?


Nein, leider nicht. Du kannst zwar Wünsche äußern, aber letztendlich entscheidet die Behörde, wo du im Zuständigkeitsbereich der Behörde eingesetzt wirst.

5. Kann ich nach dem dualen Studium kündigen?

Grundsätzlich natürlich schon. Aber dann muss du damit rechnen, dass du einen Teil der Ausbildungskosten zurück erstatten musst. Das kann schon schnell ein 5-stelliger Betrag sein. Der Grund liegt in den hohen Kosten der Inspektorenausbildung.

6. Kann ich damit rechnen, dass ich nach der Ausbildung/dem Studium auch übernommen werde?

Grundsätzlich schon. Aber du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Sollte tatsächlich einmal der Personalbedarf geringer sein, kann es dazu kommen, dass du nicht übernommen wirst. Die Erfahrung zeigt aber, dass du große Übernahmechancen hast.

7. Auch Lehrer arbeiten im öffentlichen Dienst. Gibt es da Altergrenzen bei der Verbeamtung?

Ja, die sind aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier findest du eine Übersicht!


8. Warum bekommen Beamte keine Rente?


Beamte erhalten, wenn sie in den Ruhestand gehen bzw. versetzt werden, eine Pension. Diese wird hauptsächlich durch Steuermittel finanziert. Arbeitsnehmer (Angestellte) erhalten eine Rente, die zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen wird.

9. Wo finde ich weitere Informationen zum Beamtenrecht?

Auf der Website des deutschen Beamtenbundes gibt es ein sehr gutes Stichwortverzeichnis!